Wenn der gebuchte Urlaub nicht angetreten werden kann

Urlaub stornieren

Der lange geplante Urlaub kann leider aus verschiedenen Gründen ausfallen müssen. Ob Krankheit, unerwartete familiäre Gründe oder andere Ursachen: Wenn der Urlaub nicht angetreten werden kann, ist das nicht nur eine emotionale Enttäuschung. Es kommen zahlreiche finanzielle und organisatorische Fragen auf, die es zu klären gilt.

Um finanzielle Verluste zu minimieren, ist es wichtig, sich gut über die eigenen Rechte und Möglichkeiten zu informieren und strukturiert vorzugehen. Wir möchten mit diesem Artikel einen Überblick darüber bieten, welche Schritte nötig sind, wenn ein geplanter Urlaub nicht stattfinden kann und wo mehr Geld eingespart werden kann als anfangs gedacht.

Tickets stornieren – häufig gibt es mehr Geld zurück als angenommen

In manchen Fällen ist die Stornierung von Tickets überraschend unkompliziert, in anderen ist dagegen ein wenig Beharrlichkeit erforderlich. Oftmals ist eine höhere Rückerstattung möglich als anfangs angenommen. Fluggesellschaften, Bahnunternehmen und andere Reiseanbieter haben klare Regeln für Erstattungen. Es lohnt sich, sowohl diese als auch die rechtlichen Vorgaben genau zu kennen, um die bei einer ausgefallenen Reise entstehenden finanziellen Verluste möglichst gering zu halten.

Wer beispielsweise sein Bahnticket stornieren muss, kann auf jeden Fall die im Preis enthaltenen Steuern zurückerhalten. Das gilt selbst dann, wenn eine Stornierung eigentlich laut Bahnunternehmen für den betreffenden Tarif ausgeschlossen ist. Genau wie bei der Bahn gibt es auch bei Flugreisen zahlreiche unterschiedliche Tarifoptionen. Auch hier können selbst bei günstigeren Tarifen immer die enthaltenen Steuern zurückgefordert werden, wenn der Flug nicht angetreten wird.

Es lohnt sich somit in jedem Fall, die eigenen Erstattungsansprüche genau zu prüfen. So lässt sich normalerweise mindestens ein Teil des Ticketpreises zurückholen.

Stornierungen gegebenenfalls so früh wie möglich durchführen

Bei einigen Tarifen und Tickets umfasst der bei einer Stornierung erstattete Betrag wesentlich mehr als nur Steuern und Gebühren. Relativ üblich ist es beispielsweise, die Hälfte des Ticketpreises zu erstatten. In manchen Fällen ist – abzüglich einer Stornogebühr – sogar der volle Preis erstattungsfähig. Hierfür ist es allerdings in der Regel erforderlich, die Stornierung bis zu einem bestimmten Zeitpunkt durchzuführen. Wer weiß, dass die geplante Reise ausfallen muss, sollte mit der Stornierung daher nicht lange warten, sondern diese umgehend durchführen.

Stornierung von Hotelbuchungen – so geht’s

Je nach bei der Buchung vereinbarten Konditionen und Anbieter kann die Stornierung eine Hotelbuchung unterschiedlich ablaufen. Wer die richtigen Schritte beachtet, kann eine Hotelstornierung jedoch in der Regel relativ unkompliziert durchführen.

Zunächst gilt es, die Stornierungsbedingungen der Buchung genau zu prüfen. Diese sind normalerweise in der Buchungsbestätigung und auch auf der Website des Hotels zu finden. Wurde die Hotelbuchung über ein Online-Reiseportal vorgenommen, kann auch die Stornierung häufig direkt über dieses Portal vorgenommen werden.

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Je nach Art der Buchung und Zeitpunkt der Stornierung können die Stornogebühren gering ausfallen oder den kompletten Buchungsbetrag umfassen, so dass keine Rückerstattung mehr möglich ist. Auch in einem solchen Fall lohnt es sich aber häufig, das Hotel direkt zu kontaktieren. Insbesondere wenn unvorhergesehene Umstände vorliegen, zeigen sich manche Hotels kulant. So kann es unter Umständen möglich sein, doch noch eine Rückerstattung zu erhalten oder kostenfrei umbuchen zu können.

Krankmeldung im Urlaub – diese Regeln gelten

Muss ein Urlaub wegen Krankheit ausfallen, so ist das äußerst ärgerlich. Arbeitnehmer haben aber zum Glück das Recht, sich auch im Urlaub krankschreiben zu lassen und sich auf diese Weise die verlorenen Urlaubstage zurückzuholen. Die folgenden Schritte sind dafür erforderlich:

  • Krankschreibung vom Arzt holen
  • den Arbeitgeber umgehend benachrichtigen
  • Krankschreibung beim Arbeitgeber einrichten
  • Urlaubskonto aktualisieren und nach der Genesung die Gutschrift der verlorenen Urlaubstage beantragen

Genau wie auch bei einer Erkrankung außerhalb des Urlaubs müssen Arbeitnehmer ihre Chefs nicht darüber informieren, woran sie genau erkrankt sind. Die Einreichung der Krankschreibung reicht aus, um die durch Krankheit verlorenen Urlaubstage in Krankentage umzuwandeln und den Urlaub später nachholen zu können. Schließlich dient der Urlaub der Erholung, und wer krank ist, kann die arbeitsfreie Zeit in der Regel nicht angemessen genießen.

Versicherungen zum Schutz bei ausgefallenem Urlaub – sinnvoll oder überflüssig?

Wenn unvorhergesehene Ereignisse wie Krankheit, ein Unfall oder andere Dinge die Reisepläne durchkreuzen, kann eine entsprechende Versicherung dafür sorgen, dass eine große Sorge weniger vorhanden ist. Allerdings stellt sich bei vielen Versicherungen die Frage, ob sie wirklich sinnvoll sind, oder ob sie lediglich überflüssige Kosten verursachen.

Eine Reiserücktrittsversicherung wird von Experten insbesondere dann empfohlen, wenn die Reise besonders teuer war oder lange im Voraus gebucht wurde. Eine solche Versicherung deckt üblicherweise sämtliche Stornokosten ab, wenn die Reise aus schwerwiegenden Gründen nicht angetreten werden kann. Dazu zählen beispielsweise Erkrankungen, Unfälle oder der Tod eines nahen Verwandten.

Wie bei allen Versicherungen gilt, dass es letztlich eine Frage der Wahrscheinlichkeiten und der persönlichen Risikobereitschaft ist, ob eine solche Versicherung abgeschlossen werden sollte oder nicht. Sind die Kosten für die Urlaubsversicherung vergleichsweise gering, so lohnt es sich häufig, diese Art der Versicherung zu nutzen. Achte aber unbedingt genau darauf, was alles durch den Versicherungsschutz abgedeckt ist und überlege, wie hoch dein ganz persönliches Risiko dafür ist, eine solche Versicherung in Anspruch nehmen zu müssen.

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